Ev.-luth. St. Gertrud-Gemeinde

Kirchenbüro: Regerstr.41

27474 Cuxhaven

Tel.: 6635800

Mo-Fr. 9:30-11.30

Mail: info@kirchenbuero.net

 

Friedhofsbüro

Steinmarner Str. 5

27476 Cuxhaven

Di+Mi. 9:30 - 11:30 Uhr 

Tel.:  04721-48471

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Kirchenamt Elbe-Weser

Stadtsparkasse Cuxhaven

IBAN : DE32241500010000108902

BIC:  BRLADE21CUX

  

 

  

 

 

 

Kirche & Geld

Nicht erst seit Limburg wird die Frage nach "Geld & Kirche" gestellt. Und gern wird dabei einiges durcheinander geworfen. Als erstes gibt es nicht "die Kirche" sondern zwei große Volkskirchen - die römisch-katholische und die Kirchen evangelischen Zuschnitts - die Kirchensteuer erheben.

Für Aufreger in der römisch-katholischen Kirche sind wir leider der falsche Ansprechpartner.

Für den Bereich der evangelischen Kirchen ist für eine angemessene Beurteilung ihr Aufbau zu beachten. Es gibt die Gemeinde vor Ort, die Landeskirche, die für die Ortsgemeinden zuständig ist und die Evangelische Kirche in Deutschland, die alle Landeskirchen umfasst. Deshalb ist neben den Zahlen ein Blick auf den Bereich, der abgeblidet werden soll, unerlässlich.

 

 

Zur Abgeltungsteuer - Was ist neu? Was bleibt?

Viele Gemeindeglieder bekommen jetzt durch die Finanzinstitute Informationen, dass Kirchensteueransprüche auf die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ab dem Jahr 2015 automatisch abgeführt werden. Das ist für Einige der Tropfen, der dass Fass zum Überlaufen bringt - und zum Austritt  aus der Kirche führt. Allerdings unterliegen die meisten einer Fehleinschätzung.

 

1) Es gibt ab dem Jahr 2015 keine neue Steuer. Seit 2009 gibt es die Kapialertragssteuer bei Privatanlegern, die so genannte Abgeltungsteuer. Da auf alles zu versteuernde Einkommen Kirchensteuer erhoben wird, geschieht dies auch hier. Wir nehmen nur Geld, von denen, die es sich leisten können, nämlich 9% von der Lohn- und Einkommenssteuer. Bisher mussten die Kapitalerträge vom Schuldner selbst in der Steuererklärung angegeben und dann gezahlt werden. Das läuft jetzt automatisch. Ihnen wird also Arbeit abgenommen.

 

2) Nutzen Sie die Freistellung von der Abgeltungsteuer! Wer als Alleinstehender weniger als 801 Euro Zinsen im Jahr bekommt oder als Ehepaar 1602 Euro, kann sich ganz von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Dies geschieht bei Ihrem Finanzinstitut. (Gerne hätten wir hier auch einen Download eingerichtet. Leider sehen die Formulare je nach Finanzinstitut unterschiedlich aus - ein Besuch bei Ihrer Bank oder Sparkasse ist deshalb günstiger und schneller.)

 

 3) Wer zahlt dann überhaupt noch? Abgeltungssteuer zahlt nur noch der, der richtig etwas auf der hohen Kante hat. Nehmen  wir als Beispiel Ehepaar Mustermann. Sie müssten schon mehr als 53.400 Euro bei einem Jahreszins von 3% angelegt haben (davon wird heute geträumt!) um überhaupt einen einzigen Cent versteuern zu müssen.

Weitere Informationen gibt es hier . 

und wer es ganz genau wissen möchte, der schaue hier und hier.

Ein kleiner Service

Sperrvermerk
Sperrvermerk.pdf
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Wer möchte, dass alles so bleibt, wie es im Moment ist, der kann einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Dann darf das Finanzinstitut die Religionszugehörigkeit nicht weitermelden. Einfach herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und zum Bundeszentralamt schicken.

Zahlen aus der ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Haushaltsplan 2021 - 2022.pdf
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Zahlen aus dem Haushaltsplan_2023_2024.p
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Wussten Sie schon ...

  • dass der Staat dafür, dass er durch die Finanzämter Kirchensteuer einzieht, von der Kirche bezahlt wird  ?
  • dass über alle Gelder ein Haushalt aufgestellt werden muss, der in demokratischen besetzten Gremien erarbeitet und verabschiedet werden muss (Synode, Kirchenkreistag, Kirchenvorstand) ?
  • dass die Kirche als Ersatz für Enteignungen von geistlichem Vermögen im 19. Jh. Staatsleistungen erhält, die hauptsächlich für die Pfarrebesoldung eingesetzt werden?
  • dass die Kirchensteuer mit 9% der Einkommenssteuer erhoben wird, also sich an der Einkommenssituation des Kirchenmitglieds misst ?
  • dass Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden kann und unter dem Strich keiner mehr als 2 % des zu versteuernden Einkommens bezahlt?
  • dass das Kirchensteuermodell den Gemeinden Planungssicherheit gibt und dies insbesondere in der Personalpolitik. Zudem werden Pfarrer  so von der Abhängigkeit durch große Geldgeber geschützt.
  • dass alle Haushalte durch Rechnungsämter geprüft werden?